Zoll
Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da Diebstähle vorkommen- auch auf bewachten Parkplätzen!
Außerdem wird angeraten, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mitgeführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können.

Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind.
Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs
Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden.
Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.).
Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften.
(Auf dem heimatl. Zollamt eine Bescheinigung geben lassen, falls keine Orginalrechnung vorliegt).
Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Kaution zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.
Lebensmittel:
Die Einfuhr von leicht verderblichen Lebensmitteln, Gemüse, Fleisch und Milchprodukten ist verboten. Für Ihren persönlichen Bedarf dürfen Sie aber Lebensmittel in Dosen und ein Stück luftdicht verpackten Käse einführen.
Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Bereits vor Beginn der Reise sollten Sie sich auf folgenden Internetseiten der kanadischen Grenzbehörde und der „Food Inspection Agency“ darüber informieren, ob das gewünschte Produkt eingeführt werden darf:

Haustiere:
Bei der Einreise nach Canada muss jedes Haustier in Begleitung seines Besitzers sein. Hunde und Katzen brauchen eine vom Tierarzt unterschriebene und datierte Bescheinigung dafür, dass das Tier innerhalb der letzten 36 Monate gegen Tollwut geimpft wurde. Welpen und Katzen unter drei Monaten brauchen keinen Impfausweis, müssen aber allgemein gesund sein. Blindenhunde haben unbeschränkte Einreisegenehmigung.

Geschenke Einfuhr Deutschland in Höhe von etwa 400€
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